„Warum wird

 

 die Wahl

   

 eigentlich

   

wiederholt?“

Liebe KollegInnen, die Listeneinreichung war sehr arbeitsintensiv, weshalb dieser Artikel noch nicht vollständig ist.


Warum ich mich der Wahlanfechtung der Wahlwiederholung von 2023 anschloss

von Ralf Eger


Die Wahl wurde letztendlich von vier KollegInnen angefochten, ich bin einer davon.

Ich hätte mich dieser Klage nicht angeschlossen, wenn lediglich formale Fehler begangen worden wären.

Fehler kann jeder machen, egal, wie gewissenhaft sie oder er arbeitet.

Wenn jedoch von Arbeitgeberseite bewusst versucht wird, bestimmte KandidatInnen bzw. Listen im Wahlkampf zu behindern, also das gesetzlich verpflichtende Neutralitätsgebot verletzt wird, ist die Durchführung einer freien, demokratischen Wahl gefährdet.
Diese Ungleichbehandlung zeigte sich am deutlichsten in der Behandlung einiger meiner Intranet-Kommentare, die ich regelrecht „freikämpfen“ musste.

Wer meine Kommentare kennt, weiß, dass ich die Dinge beim Namen nenne, mich jedoch immer an die Netiquette halte.
Im Gegensatz zu den Kommentaren anderer KollegInnen wurden meine von der juristischen Abteilung überprüft.

Darüber vergingen viele Stunden, während Kommentare anderer KollegInnen nach wenigen Minuten freigeschaltet wurden mit dem Argument, dass ansonsten die im Wahlkampf nötige Spontanität leiden würde.

Ein Argument, das ich vollkommen unterstreiche, es hätte aber gleichermaßen für alle Seiten gelten müssen.

Meine Kommentare wurden bis zu einem Tag verspätet freigeschaltet. In diesem Zusammenhang möchte ich Frau Wildermuth danken, an die ich mich zweimal direkt wandte. Die Intendantin handelte beide Male sehr schnell.


Warum Reinhard Scolik mit in die Klageschrift kam:


Die Streichung des ehemaligen Fernsehdirektor Reinhard Scolik war für mich ein sehr wichtiger Klagepunkt, da dieses Thema ganz direkt die Glaubwürdigkeit des BR betrifft und ich davon überzeugt bin, dass wir diese als Medienunternehmen nicht aufs Spiel setzen dürfen: In der letzten Wahlwoche haben wir erfahren, dass der ehemalige Fernsehdirektor Reinhard Scolik im Wählerverzeichnis stand.

Der ÖPR-Wahlvorstand Felix Gaukler sagte mir damals, die Personalabteilung habe die Richtigkeit seiner Wahlberechtigung bestätigt.
Daraufhin veröffentlichte die Liste Die NEUEN ihr letztes Plakat, in dem Herr Scolik mit 2 Stimmzetteln zu sehen war. Auf unserer Web-Seite führten wir aus, dass Herr Scolik noch im Wählerverzeichnis steht und dies nur damit erklärt werden kann, dass er noch immer beim BR beschäftigt und lediglich von seinen Aufgaben entbunden ist.
Bereits am darauffolgenden Tag wurde Herr Scolik aus dem Wählerverzeichnis gestrichen mit der Begründung, dass diese Personalie übersehen wurde und somit lediglich ein Fehler korrigiert worden sei.
In der Klageschrifterwiderung führte der BR jedoch aus, sowohl die Personal- als auch die juristische Abteilung sei bis zur Streichung Herrn Scoliks aus dem Wählerverzeichnis davon ausgegangen, dass er tatsächlich noch beim BR beschäftigt sei. Das klingt wenig überzeugend.
Wenn man jedoch davon ausgeht, dass sowohl der Verwaltungsrat als auch die Öffentlichkeit falsch informiert wurde, um 2021 der Diskussion aus dem Weg gehen zu können, dass Herr Scolik vom BR 3 Jahresgehälter erhält, ohne hierfür eine Arbeitsleistung erbringen zu müssen, ergibt diese Geschichte weit mehr Sinn. Dann wären zumindest die eigenen BR-Mitarbeitenden richtig informiert worden, allerdings nur bis zum Tag der Streichung Herrn Scoliks aus dem Wählerverzeichnis.

Allerdings hätte der BR dann veranlasst, einen eigentlich wahlberechtigten Mitarbeiter aus dem Wählerverzeichnis zu streichen.


Warum die Personalratswahl 2021 angefochten wurde


Viele werden sich fragen, warum sie nach 2021 jetzt schon wieder wählen dürfen (oder müssen), wo doch die nächste Wahl regulär erst 2026 gewesen wäre.

12 Personalratskandidat/-innen unserer Liste Die NEUEN kündigten bereits vor dem Wahlende der letzten regulären Wahlen 2021 an, diese anzufechten und bekamen im Spätsommer letzten Jahres vor dem Verwaltungsgericht München recht.

Wir wollten diese nicht einfache Entscheidung unabhängig vom Wahlergebnis treffen, weshalb wir auf unserem letzten Wahlplakat ankündigten, diese Wahl gerichtlich überprüfen zu lassen. Wir haben uns diese Entscheidung nicht leicht gemacht. Ein wichtiger Punkt dabei war, dass wir unsere Kolleg/-innen nicht gut vertreten können, wenn wir es nicht schaffen, uns für unsere eigenen Belange einzusetzen.


Was waren unsere Beweggründe:

Die Personalratswahl 2021 fiel in die „harte“ Phase der Corona-Krise.

Jeder, der konnte und durfte, war im Home-Office. Präsenzveranstaltungen waren verboten, selbst Flugblattaktionen sollten unterlassen bleiben.

Der Wahlvorstand entschied das erste Mal in der Geschichte des BR, ausschließlich Briefwahl zuzulassen.

Man dachte, damit auch eine höhere Wahlbeteiligung zu erreichen. Schließlich wurde es den Kolleg/-innen noch nie so einfach gemacht, zu wählen. Sie erhielten die Wahlunterlagen frei Haus, mussten nur das Briefkuvert öffnen, die beiden Wahlzettel ausfüllen, diese in das beigelegte und bereits frankierte Rückkuvert stecken und in den nächsten Briefkasten werfen. Dennoch lag die Wahlbeteiligung niedriger als bei den letzten Wahlen und es gab einen einzigartigen Rekord an ungültigen Stimmen. Diese bewegten sich bei den vorherigen Wahlen im 2-Prozent-Bereich und sprangen 2021 plötzlich auf sagenhafte 10 Prozent. Für eine demokratische Wahl ist ein zweistelliger Anteil ungültiger Stimmen aber eigentlich inakzeptabel, da damit das Wahlergebnis mit größter Wahrscheinlichkeit verfälscht wurde.

Aber worin lagen die Gründe für diese eklatanten Abweichungen?

Das erste Mal in der Geschichte des BR fiel der Wahlkampf praktisch aus. Der BR erlaubte antretenden Listen erst ab dem Tag, an dem die Wahlunterlagen verschickt wurden, mit ihrer Wahlwerbung zu beginnen. Er verbot Präsenzveranstaltungen, was für diese Zeit noch nachvollzogen werden konnte, ließ jedoch ersatzweise auch keine teams-Veranstaltungen zu, mit der hanebüchenen Begründung, dass eine teams-Veranstaltung die Sendefähigkeit des BR gefährden könnte (Liebe Kolleg/-innen der IT, ich kann nachvollziehen, wenn dieses Argument Eure Ehre verletzt).

Das schlimmste Verbot jedoch, das die Intendantin aussprach, war, dass es den einzelnen Kandidat/-innen untersagt wurde, persönliche Wahlwerbung für sich selbst zu machen. Dies widerspricht allen Grundsätzen einer demokratischen Personenwahl, wozu unstrittig auch Personalratswahlen zählen. Schließlich dürfen die Wähler/-innen einzelnen Kandidat/-innen bis zu drei Einzelstimmen geben.

Nicht nur unsere Liste Die NEUEN beschwerte sich über diese undemokratischen Beschränkungen. Alle drei an dieser Wahl beteiligten Listen (Die Freie Liste, ver.di und Die NEUEN) verfassten einen Brief an den damals stellvertretenden Intendanten und juristischen Direktor Prof. Hesse, diese Wahlbeschränkungen zu korrigieren, jedoch ohne Erfolg.

Die NEUEN haben nach den Wahlen nachgefragt, ob alle Personalratslisten gegen diese Beschränkungen der einzigen Wahlmöglichkeit der Arbeitnehmerschaft vorgehen wollen, was ein großes Zeichen gewesen wäre. Leider konnte sich keine der beiden anderen Listen dazu durchringen.

Rein rechtlich war es nicht nötig, da es für eine Wahlanfechtung genügt, wenn 3 WählerInnen eine dementsprechende Klage einreichen.

Der BR hat sich übrigens nach diesem Verwaltungsgerichtsurteil tatsächlich bewegt und verbietet nun persönliche Wahlwerbung nicht mehr, erlaubt des Weiteren den Listen, annähernd 3 Wochen vor Versendung der Wahlunterlagen Wahlwerbung zu machen, erlaubt eine teams-Veranstaltung (ich hoffe, dass die Sendefähigkeit an diesem Tag erhalten bleibt), einen Intranet-Artikel aller Listen, kurz, die Wahlwiederholung findet in einem Rahmen statt, die eine tatsächlich demokratische Wahl erst ermöglicht.

Nur schade, dass dies über ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht erstritten werden musste und nicht einfach zwischen Arbeitnehmervertretung und dem Haus einvernehmlich beschlossen werden konnte.

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