Eine "geheime" Kooperations-Vereinbarung und

weitere Geheimnisse


Ein Beitrag von Ralf Eger


Am 12. August wurde deutschlandweit bekannt, dass unserer Produktions- und Technikdirektorin Frau Spanner-Ulmer vertraglich zugesichert zwei Dienstwägen und zwei Chauffeure auch für private Fahrten und Fahrten zu ihren unzähligen Nebentätigkeiten zustehen.

Dies sorgte BR-intern für so viel Unverständnis und Unmut, dass Frau Spanner-Ulmer es für nötig erachtete, sich am 13.09.2022 in einer teams-Veranstaltung den Fragen der Mitarbeiter/-innen ihrer Direktion zu stellen.

Als Moderator engagierte Frau Spanner-Ulmer, wie bereits zu ihrer Antrittsveranstaltung 11 Jahre zuvor, Torsten Otto, der bereits zu Beginn dieser Veranstaltung einige kritische Fragen stellte.

Unter anderem, ob Frau Spanner-Ulmer auf ihren zwar gültigen, aber keinem mehr zu vermittelnden Vertragszusatz nicht von sich aus verzichten wolle. Sie antwortete darauf, dass dieser Vertag nun einmal existiere und rechtsgültig sei und sie einen Verzicht darauf erst dann in Erwägung ziehe, wenn alle Direktor/-innen gleichbehandelt würden.

Dumm nur, dass außer der Produktions-und Technikdirektorin keiner ihrer Direktionskolleg/-innen das Privileg besitzt, den Dienstwagen privat mit eigenem Fahrer zu nutzen.


Um diese Zeit erhielt ich Hinweise von Kolleg/-innen, dass Frau Spanner-Ulmer, die ja zusätzlich zu zum Teil sehr lukrativen Aufsichtsratssitzen auch einen 2012 extra für sie geschaffenen Lehrstuhl für Medientechnik an der TU München innehat, für ihre Professur BR-Mitarbeiter/-innen beauftragt habe, Skripten zu verfassen und Vorlesungen vorzubereiten.


Zunächst konnte ich mir dies nicht vorstellen, da ich, seit mehr als 15 Jahren im Personalrat, ja weiß, dass Arbeitsgerichte einen fristlosen Kündigungsgrund darin anerkennen, wenn Führungskräfte ihre Mitarbeiter/-innen zu Tätigkeiten heranziehen, die nichts mit der Firma zu tun haben, sondern im privaten Interesse der Führungskraft liegen.

Einem Abteilungsleiter z.B., der einen seiner Mitarbeiter für Gartenarbeiten zu sich nach Hause schickt, kann fristlos gekündigt werden. Dies ist nachvollziehbar, da es sich dabei um Diebstahl von Arbeitskraft und Arbeitszeit handelt.

Eine Kooperation zwischen der TU München und dem BR hätte die Inanspruchnahme von BR-Kolleg/-innen legitimiert, weshalb ich eine intensive Internet-Recherche unternahm, jedoch ohne Erfolg. Die TU München gibt im Internet zwar bekannt, mit welchen Partnern sie zusammenarbeitet, ich fand jedoch keinen Hinweis auf eine Zusammenarbeit mit dem BR.


Um Klarheit zu erhalten, habe ich Frau Spanner-Ulmer auf ihrer teams-Veranstaltung am 13.09. letzten Jahres direkt gefragt, ob sie BR-Mitarbeiter/-innen für Tätigkeiten beauftragte, die mit ihrer Professur an der TU München zu tun haben und ob ihr dies über einen Kooperationsvertrag mit der TU München oder einem Vertragszusatz gestattet ist.

Sie antwortete, es gebe einen Kooperationsvertrag, der ihr dies gestatte, weshalb auch kein Vertragszusatz nötig sei.

Mit dieser Antwort schien mir das Thema geklärt.

Zu meinem Erstaunen erhielt ich keine Stunde nach dieser Veranstaltung folgende E-Mail eines leitenden BR-Mitarbeiters:

 

Di 13.09.2022 16:50


Herr Eger ,


ich versuche es einmal mit eigenen Worten Ihnen direkt zu sagen :

Was Sie machen ist Denunziantentum.


Mit Gerüchten, Halbwahrheiten versuchen Sie Frau Prof . Spanner Ulmer Vorwürfe zu machen oder sie sogar zu denunzieren , in dem sie Ihr unterstellen, für Aufgaben , welche Sie im Auftrag des Bayerischen Rundfunks wahrgenommen hat, Mitarbeiter zu instrumentalisieren.


Geht’s noch:


Sie haben überhaupt keine Ahnung , was es bedeutet , wenn Frau Prof. Spanner Ulmer Tätigkeiten an der Universitäten oder in der Bavaria im Namen des Bayerischen Rundfunks wahrnimmt.


Sie sind vom gleichen Format , wie die schlechten, abschreibenden Bildjournalisten , die 0 Recherche machen und dann Behauptungen aufstellen , welche bei Fakten-Check, nicht gehalten werden können.


Ihre permanenten Einwendungen gegen die von Frau Prof. Spanner Ulmer geführten Tätigkeiten, zeigt klar und deutlich, dass Sie den Unterschied zwischen arbeitsrechtlichen Möglichkeiten und juristischen einwandfreien, ordnungsgemäßen Verhaltensregeln und einem Fehlverhalten nach Art und Weise von Frau Schlesinger / RBB nicht unterscheiden können.


Sie sind ein Nestbeschmutzer, ein Intrigant. Sie sind ein Kollege den kein Mensch brauch. Sie haben leider nicht verstanden , dass hier eine gross angelegte - mediale Aktion - der Printmedien stattfindet , den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu denunzieren, bzw. mit Unterstützung der AfD abzuschaffen.


Mit ihrem Agitation sind Sie ein klarer Unterstützer diese Gruppierungen.


Und nur weil es solche Menschen (Sie sind für mich kein Kollege mehr ) gibt wie Sie, kann eine solche mediale Schlachtung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stattfinden.


Für die derzeitige mediale Schlammschlacht im ÖRR, brauch man Nestbeschmutzer und Intriganten wie Sie, verlassen Sie doch das Haus BR und gehen zu RTL , hier bekommen Sie viel Applaus für ihre dummen , polemischen Sprüche und Fragestellungen !


(Name des Kollegen)



Ich war sehr irritiert, da ich in den über 30 Jahren, die ich mich mittlerweile für den BR einbringe, niemals auch nur annährend eine derartige Mail erhalten habe. Keine zwei Stunden später schrieb die selbe Führungskraft:


Di 13.09.2022 18:36

 

Herr Eger ,


Sie bekommen es leider nicht mehr mit. Ihre Fragestellung , ob Mitarbeiter / BR für Seminare , Vorträge oder Lesungen von BSU an der UNI gearbeitet haben , suggeriert doch , dass Sie unserer Direktorin Frau Prof. eine Leistungserschleichung unterstellen …


Ich habe während meines Kommentars in Teams über 60 “ whats app” bekommen ,alle mit dem Hinweis, man sollte ihnen als Nestbeschmutzer das Wort verbieten …..also denken viele , sehr viele Menschen so.


Wegen Menschen wie Ihnen , sind wir , der ÖRR in der derzeitigen Kritik.


Noch einmal ganz klar und eindeutig. Frau Prof. Spanner Ulmer hat sich weder juristisch , noch arbeitsrechtlich und meines Erachtens auch moralisch NICHTS vorzuwerfen.


Es ist ein ganz klarer unterschied zwischen der Handlungsweise von Frau Schlesinger / RNB und der Handlungsweise von Frau Professor Spanner Ulmer.


Ihre Fragen waren einzig und allein darin ausgerichtet , die mediale Schlammschlacht weiter zu kämpfen und sie spielen damit den Menschen zu, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abschaffen wollen.


Aus diesem Grunde würde ich Ihnen empfehlen Ihre Fragen vorher besser zu überlegen oder wenigstens eine Recherche vorzunehmen, bevor sie suggerieren dass Mitarbeiter instrumentalisiert , benutzt oder für Aufgaben verwendet wurden , die mit dem Arbeitsvertrag/BR nicht in Einklang stehen.


Aber die Antwort ist Ihnen von der Direktorin direkt gegeben worden.


 Frau Prof . Spanner Ulmer ist als Direktorin des Bayerischen Rundfunks in Kooperation mit der Universität als Dozentin tätig und selbstverständlich in dieser Funktion auch berechtigt Mitarbeiter bei der Erstellung von Texten/ Skripten / Folien zu beauftragen.


Ihre Antwort sehe ich mit Freude entgegen, wenn auch ich nicht davon ausgehe, dass sie verstehen in welcher unangemessener , arroganter , überheblicher Art und Weise sie heute aufgetreten sind….


Aber sie haben sich damit bestmöglich disqualifiziert.


(Name der Führungskraft)


(Ich habe an diesen beiden Mails bis auf die Unkenntlichmachung des Namens nichts gekürzt oder verändert)

 

Nachdem ich dieses Thema wie gesagt eigentlich bereits zu den Akten legen wollte, hatte ich nach Erhalt dieser beiden Emails jedoch den starken Eindruck, in ein Wespennetz getreten zu sein – und recherchierte weiter.


Am 20.09.22 war Frau Wildermuth im Personalrat, wodurch ich die Frage nach einer möglichen Kooperationsvereinbarung direkt an die Intendantin weitergeben konnte.

Einen Tag später fand eine erneute teams-Veranstaltung zu den Turbulenzen in der ARD statt, zu der die Intendantin auch alle Direktor/-innen mitbringen wollte.

Leider erkrankte Frau Spanner-Ulmer vom 20.9. auf den 21.9., so dass sie sich zu diesem Thema nicht selbst äußern konnte.

Frau Wildermuth konnte die Frage nach einer Kooperationsvereinbarung mit der TUM auch auf dieser Veranstaltung noch nicht beantworten, versprach aber, dass man dieses recherchieren und das Ergebnis transparent vorstellen werde.

Dann passierte leider nichts mehr, zumindest wurde weder ich, noch der Personalrat oder die Betriebsöffentlichkeit darüber informiert, was die Recherche zur Kooperation mit der TUM ergeben hat.

Dies erstaunt doch sehr, da über diese Wochen die Möglichkeit unbeantwortet im Raum stand, dass BR-Ressourcen unerlaubter Weise für private Belange genutzt wurden.

Diese Frage hätte vom BR schnellstmöglich aufgeklärt werden müssen, vor allem Frau Spanner-Ulmer zuliebe.

Nachdem dies auch zwei Wochen später noch nicht der Fall war, wandte ich mich am 6.10. an den Ombudsmann Herrn Kersten, der mir eine knappe Woche später am 12.10.22 die Antwort der internen Revision zukommen ließ, die wie folgt lautete:


„Die Vorlesung basiert auf einer Kooperationsvereinbarung zwischen der TU München und dem BR aus dem Jahr 2012, wonach beide Partner bei der Umsetzung gemeinsamer strategischer Ziele durch die Verknüpfung von Wissenschaft und Praxis im Bereich Medientechnik zusammenarbeiten. Als Beitrag des BR zu dieser Kooperation übernimmt die Produktions- und Technikdirektorin eine Lehrverpflichtung von zwei Semesterwochenstunden an der TU München. Die Vorlesung ist damit Teil der Verpflichtungen von Frau Prof. Dr. Spanner-Ulmer aus ihrem Dienstvertrag mit dem BR; sie darf sich dabei – wie für jede andere Verpflichtung aus diesem Vertrag – der Ressourcen des BR bedienen.“


Es stellte sich leider heraus, dass ich diese Kooperationsvereinbarung nicht einsehen darf. Zu meiner Überraschung hielt auch unser Ombudsmann Herr Kersten, der bis zu seinem Ruhestand 2020 Präsident des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs war, es nicht für nötig, selbst Einblick in diese Vereinbarung zu erhalten.

In der Zwischenzeit war Frau Spanner-Ulmer zwar wieder genesen, es wurden jedoch alle bereits angekündigten Vorlesungen des Wintersemesters 2022 abgesagt. 


Nachdem ich den Personalrat über meine nur mäßig erfolgreichen Bemühungen informiert hatte, forderte dieser nun ebenfalls, die Kooperationsvereinbarung mit der TUM zur Einsichtnahme zu erhalten.

Frau Majuntke antwortete dem Personalrat, dass es rechtlich nicht nötig sei, diesem Einsicht in die Kooperationsvereinbarung mit der TUM zu gewähren.

Dies sieht der Personalrat anders. Immerhin wurden BR-Kolleg/-innen mit Arbeiten beauftragt, die nicht in ihren arbeitsvertraglichen Verpflichtungen enthalten sind. Insofern hätte jeder, der Arbeitsaufträge für Frau Spanner-Ulmers Vorlesungsreihe erhalten hat, ein Recht darauf, Einblick in die rechtliche Voraussetzung dieser Arbeitsanweisung, also Einblick in diese Kooperationsvereinbarung, zu erhalten. Und da der Personalrat bei den zu leistenden Tätigkeiten der Mitarbeitenden in der Mitwirkung ist, müsste diesem ebenfalls eine Einsichtnahme gewährt werden.


Mittlerweile sind viereinhalb Monate vergangen, ohne dass der BR dieses Thema aus der Welt schaffen konnte. Er unterließ das Naheliegende, nämlich die noch letzten Herbst versprochene Transparenz auch tatsächlich umzusetzen.

Das ist sehr bedauerlich und könnte langfristig mehr schaden als das, was im Zusammenhang mit der Kooperationsvereinbarung noch im Verborgenen schlummern könnte. 

Ein dutzend Kolleg/-innen haben sich zwischenzeitlich an die TU München gewandt, die jedoch zur Kooperationsvereinbarung mit dem BR keine Auskunft gibt.


Frau Wildermuth, schaffen Sie Klarheit und veröffentlichen Sie die Kooperationsvereinbarung mit der TUM.


Bekannt ist: Frau Spanner-Ulmer erhielt zeitgleich mit dem Beginn ihrer BR-Tätigkeit eine Professur für Produktion und Technik in der Medienbranche. Im BR-Artikel: "Stimmt die Chemie, funktioniert auch die Technik" kann man folgendes lesen: „Die Medienwelt ist für sie (Frau Spanner-Ulmer) ein neues Terrain. Doch Angst vor dem Unbekannten kenne sie nicht. Neue Herausforderungen reizten eher ihren Forschergeist.“

Trotzdem für Frau Spanner-Ulmer 2012 die Medienwelt also ein unbekanntes Neuland war, erhielt sie bemerkenswerter Weise sofort einen Lehrstuhl für Produktion und Technik in der Medienbranche.

Da sie der TU München zuvor nicht angehörte, musste sie von ihrem neuen Lehrstuhl von Beginn an beurlaubt werden. Die „Gegenleistung“ war das Einbringen einer Einführungsvorlesung.

Aufgrund der nicht vorhandenen Kenntnisse in diesem Bereich ist es nachvollziehbar, dass Frau Spanner-Ulmer ihre eigene Vorlesung nicht selbst vorbereiten konnte.

Nach Aussage der TUM verfügt ihr Lehrstuhl über keinen Forschungsetat, Forschungsergebnisse wurden in den bisherigen 11 Jahren des Bestehens dieses Lehrstuhls ebenfalls keine erzielt.

Es liegt nahe, dass der vormalige Intendant Ulrich Wilhelm diese Kooperation mit der TUM vereinbarte, damit Frau Spanner-Ulmers Beamtenstatus weiterhin Aufrecht erhalten werden konnte. Ob für diese Jahre Pensionsansprüche entstehen, darüber gibt die TUM keine Auskunft.

Normalerweise muss jemand, der sich im unbezahlten Urlaub befindet, keine Arbeitsleistung erbringen.

Frau Spanner-Ulmer dürfte über diesen Lehrstuhl ein Rückkehrrecht zur TUM besitzen (wobei sie an der TUM ausschließlich beurlaubt beschäftigt war). Ein sehr großzügiges Angebot, das BR-MitarbeiterInnen ansonsten nur gewährt wird, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist, z.B. im Fall des Erhalts eines politischen Mandats.


Frau Wildermuth, die noch offenen Fragen könnten und sollten transparent beantwortet werden.


Für den BR jedoch wirklich belastend ist die Tatsache, dass die Direktion, die sich im größten Ab- und Umbau befindet, seit 11 Jahren von einer Person geleitet wird, die beim Einstieg in den BR nach eigener Aussage ohne die nötigen Kenntnisse hierfür war und der bereits allein aufgrund ihrer zahlreichen Nebenjobs die Zeit und Konzentration fehlen muss, sich auf diese für den BR zentrale Aufgabe so zu fokussieren, wie dies eigentlich zwingend erforderlich wäre.

Ein erfolgreicher Umbau der BR-Produktion jedoch ist entscheidend für die zukünftige Entwicklung des gesamten BR.

Viele Kolleg/-innen versuchen seit Jahren mit größtem Engagement, den Umbau der Produktion zum Erfolg zu führen. Sie haben ein Recht darauf, in ihrer Arbeit unterstützt zu werden und erfahren doch immer wieder das Gegenteil. Alle BR-KollegInnen, die sich tagtäglich für unseren BR einsetzen, können dasselbe jedoch auch von jedem Mitglied der Geschäftsleitung einfordern.


Frau Wildermuth, handeln Sie jetzt und ziehen Sie die notwendigen Konsequenzen - noch kann die BR-eigene Produktion vor ihrer endgültigen Zerstörung bewahrt werden.


Hierfür braucht es von der Spitze bis ganz unten Kolleg/-innen, denen es um das Wohlergehen des BR und nicht der freien Produktionsfirmen geht, die noch wissen, dass wir kein ausschließlich gewinnorientiertes Unternehmen sind, sondern eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe erfüllen und die es trotzdem schaffen, die BR-eigene Produktion so umzugestalten, dass sie wirtschaftlich arbeitet. Das ist möglich, es muss aber gewollt werden.


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