
Wer wählen darf, steht im Wählerverzeichnis. Dieses kann von jeder Kollegin, von jedem Kollegen eingesehen werden. Leider muss dies mit einem Tag Vorlauf per E-Mail beim Wahlvorstand angemeldet werden:
Das Wählerverzeichnis kann nur am Dienstag, Mittwoch und Freitag von
9 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr ausschließlich im Funkhaus eingesehen werden.
Für den Standort Nürnberg erfolgt die Möglichkeit zur Einsichtnahme nach Terminvereinbarung über die E-Mail-Adresse:
Die NEUEN checken den BR-Faktencheck
Zunächst zu den Kolleg/-innen, die sich seit mehr als 6 Monaten in Elternzeit befinden.
Wichtigste Voraussetzung, um bei den Personalratswahlen mitwählen zu können, ist, beim BR beschäftigt zu sein.
Der Artikel 13 des Bayer. Personalvertretungsrechts schränkt jedoch ein, dass Beschäftigte, die am Wahltag länger als sechs Monate - unter Wegfall der Bezüge - beurlaubt sind, ihre Wahlberechtigung verlieren. Während der Elternzeit entfällt damit sowohl die Wahlberechtigung als auch die Möglichkeit, für den Personalrat zu kandidieren, wenn die Dauer der Elternzeit am Tag der Wahl sechs Monate übersteigt.
An dieser kaum nachvollziehbaren Einschränkung wäre beinahe die Wiederwahl unserer Spitzenkandidatin Nicola Schmidt gescheitert, die eigentlich erst diesen Mai wieder zu arbeiten beginnen wollte und dies nun vorziehen musste, um zur Wahlwiederholung antreten zu können.
Nun zum ehemaligen Fernsehdirektor Reinhard Scolik, der nach Aussage des BR bereits Ende des Jahres 2021 aus dem BR „ausgeschieden“ ist (siehe BR24 vom 1.9.22).
Damit hätte Scolik natürlich zwingend auch seine Wahlberechtigung verloren.
Letztes Jahr entdeckten die NEUEN jedoch bei einer Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis eine Woche vor Wahlende, dass der ehemalige Fernsehdirektor Reinhard Scolik sich im Wählerverzeichnis befand.
Wie war das möglich?
Ulrich Wilhelm holte Reinhard Scolik 2016 vom ORF zum BR. Der ehemalige Fernsehdirektor schied Ende 2021, nur zehn Monate nach Beginn seiner zweiten Amtszeit, aus dem BR aus. Scoliks Vertrag war auf Vorschlag von Ulrich Wilhelm vom Rundfunkrat verlängert worden, nur einen Monat, bevor Dr. Katja Wildermuth neue Intendantin des BR wurde.
Wilhelm wollte damit wohl noch kurz vor seinem eigenen Weggang einen engen Vertrauten im innersten BR-Führungszirkel behalten.
Scolik ist Vorstand der Leo Kirch Stiftung. Das Kirch-Imperium wird von Jan Mojto weitergeführt.
Ulrich Wilhelm ist seit 2014 mit Mojtos Tochter verheiratet, die zusammen mit ihrer Schwester seit 2015 Mehrheitseignerin der Beta Film GmbH ist. Wilhelms Plan ging jedoch nicht auf. Seine Nachfolgerin trennte sich wenige Monate nach ihrem Amtsantritt von Scolik.
Im Zusammenhang mit der RBB-Affäre rückte im August 2022 auch der BR in den Fokus der bundesweiten Berichterstattung. Auf großes Unverständnis stießen nicht nur die Privilegien der Produktions- und Technik-Direktorin Spanner-Ulmer, sondern auch Scoliks Vertragsauflösung, die näher beleuchtet wurde.
Es wurde zwar Stillschweigen über die Vertragsmodalitäten verabredet, dennoch berichteten die Medien übereinstimmend von einer Abfindung um die 700 000 Euro.
Nachdem die NEUEN den ehemaligen Fernsehdirektor bei der Wahlwiederholung 2023 im Wählerverzeichnis entdeckt hatten, hätte die Geschichte rund um Scoliks angeblichem Fortgang eigentlich neu geschrieben werden müssen.
Scolik kann den Sender Ende des Jahres 2021 nicht verlassen haben, wie dies der BR in seinem eigenen Faktencheck ‚Transparent erklärt‘ auf br.de unter „Was lässt sich zur Vertragsauflösung Reinhard Scoliks sagen“ selbst verkündete.
Da Scolik 2023 nach Aussage des damaligen ÖPR-Wahlvorstandsvorsitzenden von der Personalabteilung als wahlberechtigt bezeichnet wurde, musste er 2023 zwingend noch immer beim BR beschäftigt gewesen sein.
Es gab also gar keine Vertragsauflösung. Reinhard Scolik wurde bei vollen Bezügen lediglich von seinen Aufgaben entbunden.
Im Verwaltungsgerichtsverfahren bezüglich der Wahlanfechtung der Wiederholungswahl 2023 brachten die Kläger in ihrer Klageschrift neben anderen Gründen hervor, dass der BR den Wahlvorstand veranlasste, Scolik nach der Veröffentlichung unseres letzten NEUEN-Plakats mit dem Titel: "Scolik darf wählen" doch noch kurz vor Wahlende aus dem Wählerverzeichnis zu streichen.
In seiner Antwort der Klageschrift führte der BR aus, sowohl die Mitarbeitenden der juristischen Abteilung als auch die Personalabteilung seien bis zur Streichung Scoliks aus dem Wählerverzeichnis davon ausgegangen, dass der ehemalige Fernsehdirektor noch Mitarbeiter des BR sei.
Was für eine Geschichte: Der BR behauptet also, der Öffentlichkeit die Wahrheit bezüglich der Beendigung Scoliks gesagt zu haben, seine eigenen Mitarbeitenden jedoch ohne Not angelogen zu haben...