Redaktions-statut

Die NEUEN haben sich in den letzten Jahren besonders für ein Redaktionsstatut beim BR eingesetzt, das bei allen ARD-Anstalten schon in unterschiedlichen Versionen besteht. Immerhin haben es die Neuen erreicht, dass das Thema nie ad acta gelegt wurde. Die Bemühungen sind inzwischen auf einem guten Weg. So hat die Intendantin die juristische Direktorin Eva Majuntke damit beauftragt, eine Art DA mit den Redakteuren aus dem Personalrat und einer Gruppe aus der Freienvertretung zu erarbeiten. In sehr konstruktiven Gesprächen wird an einer Lösung zur inneren und äußeren Rundfunkfreiheit gearbeitet, die für den BR geradezu revolutionär ist. Noch hakt es beim Thema Mitsprache hinsichtlich zu besetzender Führungspositionen, derzeit wird das Modell der Evaluation besprochen. Unser Wunsch wäre ein Redaktionsstatut nach Vorbild des ORF :


https://der.orf.at/unternehmen/leitbild-werte/redaktionsstatut/index.html).


Und die Besetzung des Gremiums, das für Problemlösungen im Hause zuständig sein soll, scheint den Neuen noch nicht ausreichend erörtert. Doch die Bereitschaft gute Ergebnisse liefern zu wollen, lässt hoffen, dass in Bälde eine für alle Redakteure und Journalisten gute Basis geschaffen wird.



Fakten zu einem Redaktionsstatut


  • Das Redaktionsstatut setzt sich aus Redakteursvertretern und Vertretern der Freien zusammen, die sich verpflichten, für die Rundfunkfreiheit, Meinungsfreiheit sowie Pressefreiheit und somit für die demokratische Grundordnung einzustehen.


  • Eine Redakteursbeteiligung an der Programmgestaltung und Programmverantwortung ist Teil des Verfassungsauftrags zur Rundfunkfreiheit.


  • Ein Redaktionsstatut bildet ein wichtiges Gegengewicht zu populistischer Hetze und Falschinformationen im Netz.


  • Das Gremium des Redaktionsstatuts ist auch dazu da, Programmkonflikte zu schlichten.


  • Das Gremium setzt sich für den Schutz der festen wie freien Redakteure vor rechtswidrigen Eingriffen auf die journalistische Arbeit von innen wie außen sowie gegen Angriffe aus dem Netz ein.


  • Das Gremium des Redaktionsstatuts ist auch insofern an der Programmgestaltung beteiligt, als es bei strittigen Absetzungen von Beiträgen und Sendungen sowie anderen Formaten eine Vermittlerrolle einnimmt.