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Der BR hat sich bei Nachverhandlungen mit den Gewerkschaften nun doch dazu durchgerungen, den (überwiegend weiblichen) Kolleg/-innen, die sich letzten Dezember in Elternzeit oder bis zu 3 Monate im unbezahlten Urlaub befanden, ebenfalls die 3000 Euro Einmalzahlung zuzugestehen. (Freie Mitarbeiter/Innen, die noch nicht den Status eines Festen Freien besitzen, und ANÜ-Kräfte wurden nicht mitberücksichtigt.)

An diesem Beispiel kann man gut erkennen, wie wichtig es war, auf diese Ungerechtigkeit immer wieder hinzuweisen, ob im Personalrat, auf unserer Web-Seite, in Intranet-Kommentaren und Briefen an die Führung des Hauses. Nur damit konnte der Druck auf die Tarifpartner so stark erhöht werden, dass die ohnehin sehr enttäuschende letzte Tarifrunde zumindest bezüglich der Einmalzahlung nachgebessert wurde.

Die Einmalzahlung selbst jedoch war und bleibt ein großer Fehler –  auf den ersten Blick nach viel ausschauend, aber ohne  Nachwirkung.


Keine Benachteiligung von KollegInnen in Elternzeit und im unbezahlten Urlaub

In der letzten Tarifrunde wurde neben der 2,8%igen linearen Gehaltserhöhung vereinbart, dass jeder Mitarbeitende, egal, welcher Gehaltsgruppe er angehört und egal, für wie viele Wochenstunden er im BR beschäftigt ist, eine Einmalzahlung von 3000 Euro erhält.

Festgelegt wurde jedoch, dass dies ausschließlich diejenigen Kolleginnen erhalten, die im Dezember 2022 ein BR-Gehalt erhalten haben.


Diese willkürliche Festlegung führt nun unter anderem zum Ausschluss von KollegInnen, die sich in diesem Monat in Elternzeit befanden. Es handelt sich dabei um rund 60 Mitarbeitende. Da Elternzeit hauptsächlich von Frauen beantragt wird (2021 lag der Anteil an Männern in Elternzeit bei 1,6 %, die darüber hinaus durchschnittlich viel kürzer in Elternzeit gehen als Frauen), handelt es sich hierbei auch um ein Gleichstellungsproblem.


Ebenfalls keine 3000 Euro Einmalzahlung erhalten diejenigen KollegInnen, die sich im letzten Dezember im unbezahlten Urlaub befanden. Unter ihnen auch KollegInnen der Produktion, die vom BR gebeten wurden, unbezahlten Urlaub zu nehmen, um extern an BR-Produktionen teilzunehmen, für die sie bisher selbstverständlich als BR-Mitarbeitende arbeiteten, was der BR jedoch mittlerweile aufgrund des starren Festhaltens an der sogenannten "Produktionskaskade" (hochwertige Produktionen werden an externe Produktionen vergeben) nicht mehr erlaubt.


Über Feedbacks zu diesem Artikel haben wir erfahren, dass es ebenso freie Mitarbeiter/-innen trifft, deren 12A Status (noch) nicht genehmigt war. Dies schreibt Kollege in seinem Intranet-Kommentar zur Vorstellung der Wahllisten. Bei BR24 in der Technik sollen demnach mindestens 4 Personen davon betroffen sein.


Es trifft des Weiteren alle über die Leiharbeitnehmerfirma "Buch mich" Beschäftigten, die trotz der equal pay Vereinbarung mit 150.-€ abgespeist wurden.

Selbst unsere Kollegen von BR Media Personal bekommen die 3000 Euro Einmalzahlung nicht.
BR Media Personal ist eine 100%ige Tochter des BR. Diese Konstruktion, dass eine Tochterfirma des BR sein Personal ausschließlich an den BR verleiht und diese auch nur für die Dauer dieser Zeit anstellt, ist höchst fragwürdig. Es wäre interessant, wie ein Arbeitsgericht dies beurteilen würde.

Unabhängig von der rechtlichen Seite ist dieses Konstrukt eines öffentlich rechtlichen Rundfunks nicht würdig.


Wer noch weitere Personengruppen weiß, die ebenfalls keine oder eine reduzierte Einmalzahlung erhalten, schreibt uns bitte. Wir können diesen Beitrag damit vervollständigen.


Die NEUEN fordern, dass auch diese BR-KollegInnen die 3000 Euro Einmalzahlung erhalten. Hierzu benötigt es dringend einer Nachverhandlung mit den Gewerkschaften. Die Betrachtung nur eines Monats kann bezüglich eines Tarifvertrags mit einer 21monatigen Laufzeit nicht nachvollzogen werden.